Räumgeräte und Streugut

Überträgt der Vermieter die Verkehrssicherungspflicht auf die Mieter, muss er ihnen lediglich die Räumgeräte zur Verfügung stellen. Streusalz oder Splitt zahlen die Mieter aus eigener Tasche. Weigert sich der Mieter, die Kosten zu übernehmen, kann der Vermieter auch das Streugut stellen und über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegen.
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Als Sie morgens beiläufig aus dem Fenster schauen, trauen Sie Ihren Augen nicht: alles weiß! Der Zeiger steht bereits auf 7 Uhr und die ersten Fußgänger sind schon auf dem Weg zur Arbeit. Bleibt Ihnen noch Zeit zum Frühstücken oder müssen Sie erst raus und schippen?

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Topstory: In einigen Gebieten gab es schon Nachtfrost, bald werden die Temperaturen auch tagsüber nicht über die Nullgrad-Marke klettern. Höchste Zeit für Vermieter und Selbstnutzer, ihre Immobilie auf den Winter vorzubereiten und sie vor Frostschäden zu schützen.

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Topstory: Nässe, Kälte und Schnee können einem Haus so Einiges anhaben, wenn der Hausbesitzer oder Vermieter nicht rechtzeitig Vorbereitungen trifft und die Immobilie für die kalte Jahreszeit rüstet. Ein paar einfache Handgriffe schützen Haus und Bewohner vor Rohrbrüchen, Kälte und Glatteis.

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Sonntag Nacht um 23 Uhr auf der A 61 bei Koblenz: Glatteiswarnung! Das kann ich bestätigen, denn ich fuhr gerade von Köln zurück ins Badische: Es war wirklich eisig glatt und zugegeben schon ein wenig unvernünftig, nicht anzuhalten und irgendwo im Hotel zu übernachten...