Räumgeräte und Streugut
Überträgt der Vermieter die Verkehrssicherungspflicht auf die Mieter, muss er ihnen lediglich die Räumgeräte zur Verfügung stellen. Streusalz oder Splitt zahlen die Mieter aus eigener Tasche. Weigert sich der Mieter, die Kosten zu übernehmen, kann der Vermieter auch das Streugut stellen und über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegen.

![Foto: © [2008] JupiterImages Corporation/ Photos.com Foto: © [2008] JupiterImages Corporation/ Photos.com](http://www.meineimmobilie.de/res/ersteigerung_0212_100x_6c3_177.jpg)


