Modernisierungsmieterhöhung

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Ein entscheidender Schritt in Richtung Mietrechtsreform hat heute das Bundeskabinett gemacht: Es hat einen Gesetzentwurf beschlossen. Ist damit die Mietrechtsänderung bereits beschlossene Sache? Nein, denn jetzt beginnt erst einmal das „normale“ Gesetzesänderungsverfahren: Das Gesetz muss erst noch durch den Bundestag. Was sich voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2013 ändern soll, lesen Sie hier.

Ein bisschen mehr Miete jeden Monat wäre schön. Doch bisher fanden Sie es viel zu kompliziert, die Miete zu erhöhen: Zu viele Formalien, Fallen und Schreibarbeit. Doch es geht auch einfacher: Insgesamt haben Sie als Wohnungsvermieter nämlich 5 Möglichkeiten, an mehr Miete zu kommen. Mindestens eine können sicherlich auch Sie sofort nutzen! Mit einem Mausklick hier finden Sie Ihre persönliche Mieterhöhungsstrategie.

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Sie haben in Ihre Wohnung neue Fenster, eine Energie sparende Heizung oder einen Wasserzähler eingebaut? Dann können Sie mit einer Modernisierungsmieterhöhung einen Teil der Ihnen entstandenen Aufwendungen von Ihrem Mieter zurückholen. Diese Möglichkeit steht Ihnen allerdings nur dann offen,

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Statt den umständlichen Weg über eine Modernisierungsmieterhöhung zu gehen, können Sie es sich leichter machen: Schließen Sie mit Ihrem Mieter eine Modernisierungsvereinbarung. Damit schaffen Sie von vornherein klare Verhältnisse.

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News: Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Vermieter lediglich die notwendigen Kosten einer Modernisierung per Mieterhöhung anteilig auf den Mieter übertragen.