Wohnungsschäden
Zugegeben: Optisch ist Ihre Wohnung nicht mehr in einem Tipptopp-Zustand: Kleinere optische Beeinträchtigungen trüben den Gesamteindruck. Beispielsweise braune Flecken, Risse an der Wand oder der abblätternde Lack an der Badewanne. Dennoch entschied das Landgericht Berlin vermieterfreundlich, dass der Mieter nicht die Miete mindern durfte (LG Berlin, GE 1981, S. 673).
