Wasserschaden
Nach einem Schneesturm tropft Wasser von der Decke runter in die Mieterwohnung. 30 % darf Ihnen Ihr Mieter dafür von der Miete abziehen (AG Kiel, WM 1980, S. 235).
Tropft Wasser von der Zimmerdecke auf den Teppichboden Ihres Mieters, der dadurch durchfeuchtet wird, kann Sie das sogar bis zu 50 % Ihrer Miete kosten (AG Leverkusen, WM 1980, S. 163).
Ist eine Wasserleitung geplatzt und wird die Wohnung Ihres Mieter dadurch durchnässt, müssen Sie mit einer Mietminderung von 100 % rechnen (LG Berlin, MM 1988, Nr. 5, S. 28-30).
