Waschküche/Benutzung
Wenn Sie eine Waschküche zur Mitbenutzung vermieten, müssen Sie auch dafür sorgen, dass Ihr Mieter diese benutzen kann.
Geht das nicht, weil Sie diese als Kellerraum an einen anderen Mieter vermieten oder weil Sie dort Ihre Möbel unterstellen, darf Ihr Mieter Ihnen wegen des Wegfalls seines Mitbenutzungsrechts um 5 % die Miete mindern (AG Köln, WM 1983, S. 122).
