Vordach/kaputtes
Weil am Vordach eine Regenrückhaltevorrichtung fehlte, minderte ein Büro-Mieter die Miete um 10 %. Zu Recht, wie ihm das Kammergericht Berlin bestätigte (KG Berlin, Urteil v. 13.10.2003 - 12 U 104/03, GE 2003, S. 1611).
Die 10 % durfte der Mieter von der Miete zuzüglich dem Vorschuss für kalte und warme Betriebskosten - also der Bruttomiete - abziehen.
