Trinkwasser/braunes
Dreht Ihr Mieter den Wasserhahn auf, kommt eine braune Brühe raus. Zudem liegt der Eisengehalt des bräunlich verfärbten Trinkwassers über der Norm. Aufgrund dessen kann Ihr Mieter auf 10 % Mietminderung bestehen (LG Braunschweig, WM 1990, S. 145).
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