Trinkwasser/bleihaltiges
Das Trinkwasser ist bleibelastet. Erst wenn der Mieter 30 bis 60 Sekunden das Wasser durchlaufen lässt, lässt der Bleigehalt nach, so dass es nicht mehr schädlich ist. Ein handfester Mietminderungsgrund! 10 % sind hier für den Mieter drin (AG Hamburg, WM 1993, S. 736).
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