Treppenhaus/renovierungsbedürftiges
Ihr Treppenhaus ist renovierungsbedürftig. Dies gilt für die Wände, deren Putz hier und da saniert und gestrichen werden müssten. Teilweise sind auch die Treppenstufen schon rund abgetreten. Wenn Ihr Mieter auch nicht im Treppenhaus wohnt: Seine Nettokaltmiete darf er deswegen dennoch um 5 % mindern (AG Hamburg-Altona, Urteil v. 23.2.1995 - 314 b C 554/94, WM 1996, S. 535).
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