Temperatur/Winter
In den Wintermonaten heizt die Heizung die Wohnung Ihres Mieter nur auf 18°C. Deswegen darf Ihnen Ihr Mieter die Miete um 5 % kürzen (LG Berlin, GE 1992, S. 1043).
Das Amtsgericht Münster zeigte sich da großzügiger: Weil es in der Mieterwohnung im Winter nur 20°C warm wurde, sprach es dem Mieter eine Mietminderung zwischen 5 und 10 % zu (AG Münster, WM 1988, S. 109).
