Speicher/nicht nutzbar
Vermieten Sie Ihrem Mieter eine Wohnung mit Mitbenutzung eines Trockenspeichers, müssen Sie Ihr Mietversprechen auch halten. Ansonsten darf Ihnen Ihr Mieter die Miete um 17,6 % kürzen (AG Köln, Urteil v. 6.10.2000 - 218 C 138/00, WM 2001, S. 467).
