Schließanalge
Ihre Schließanlage funktioniert nicht. Deswegen darf Ihnen Ihr Mieter 5 % von der Miete abziehen (LG Berlin, GE 1981, S. 673).
zurück zu: Schimmel/neue Fenster
weiter mit: Sichtbeeinträchtigung
Ihre Schließanlage funktioniert nicht. Deswegen darf Ihnen Ihr Mieter 5 % von der Miete abziehen (LG Berlin, GE 1981, S. 673).
zurück zu: Schimmel/neue Fenster
weiter mit: Sichtbeeinträchtigung