Schadstoffbelastung/Formaldehyd

Die Mieterwohnung ist mit Formaldehyd belastet. Und zwar so stark, dass die Belastung über dem zulässigen Grenzwert liegt. Ihr Mieter darf Ihnen deswegen um 50 % die Miete mindern (AG Mettmann, VuR 1990, S. 208).

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