Schadstoffbelastung/Formaldehyd
Die Mieterwohnung ist mit Formaldehyd belastet. Und zwar so stark, dass die Belastung über dem zulässigen Grenzwert liegt. Ihr Mieter darf Ihnen deswegen um 50 % die Miete mindern (AG Mettmann, VuR 1990, S. 208).
Die Mieterwohnung ist mit Formaldehyd belastet. Und zwar so stark, dass die Belastung über dem zulässigen Grenzwert liegt. Ihr Mieter darf Ihnen deswegen um 50 % die Miete mindern (AG Mettmann, VuR 1990, S. 208).