Oberlichtfenster
Die Oberlichtfenster in der Wohnung Ihres Mieters lassen sich nicht öffnen. Der Mieter darf deswegen um 10 % die Miete mindern (AG Hagen, WM 1982, S. 282).
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Die Oberlichtfenster in der Wohnung Ihres Mieters lassen sich nicht öffnen. Der Mieter darf deswegen um 10 % die Miete mindern (AG Hagen, WM 1982, S. 282).
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