Mietminderung/nachträgliche
Nachdem ein Mieter fristlos gekündigt worden war, machte er plötzlich Mietminderungsansprüche geltend. Für einen Mangel, der angeblich bereits seit 14 Monaten bestand.
Als er im Nachhinein die Miete mindern wollte, machte ihm das Gericht einen Strich durch die Rechnung. Ihr Anspruch ist verwirkt, stellten die Richter fest (LG Berlin, Urteil v. 8.11.2002 - 65 S 275/02, GE 2003, S. 254).
