Licht/Reklame
Einen Berliner Mieter störte die Leuchtreklame. Dessen Lichtkegel fiel genau in seine Wohnung. Er wollte deswegen die Miete mindern.
In einer Großstadt wie Berlin stellt es keinen Mangel dar, wenn eine Leuchtreklame Licht in die Mieterwohnung wirft (LG Berlin, Urteil v. 19.12.2003 - 64 S 353/03, ZMR 2004, S. 583).
Innerhalb einer Großstadt muss der Mieter damit rechnen, dass Shopping-Passagen innerhalb seiner Nachbarschaft errichtet werden. Mit den typischen Lichtern von Leuchtreklamen muss der Mieter leben.
