Lärm/Kinderarztpraxis
Sie haben einen Kinderarzt im Haus. Die kleinen Patienten des Mieters verursachen Lärm. Ein Mieter, den das stört, darf Ihnen deswegen bis zu 10 % von der Miete abziehen (AG Bad Segeberg, ZMR 1978, S. 266).
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