Hund
Ein Mitmieter lässt seinen Hund im Treppenhaus sein großes Geschäft verrichten. Stinkt das dem anderen Mieter im Haus, darf er Ihnen so lange, wie die Beeinträchtigung besteht, 20 % von der Miete abziehen (AG Münster, WM 1995, S. 534).
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