Herdklappe/hängende
Klemmt die Herdklappe am mitgemieteten Küchenherd, kann Ihnen das eine Mietminderung in Höhe von 2 % einbringen (AG Warendorf, Urteil v. 28.3.2000 - 5 C 472/99, WM 2000, S. 379).
Klemmt die Herdklappe am mitgemieteten Küchenherd, kann Ihnen das eine Mietminderung in Höhe von 2 % einbringen (AG Warendorf, Urteil v. 28.3.2000 - 5 C 472/99, WM 2000, S. 379).