Heizung/Schlafzimmer
Die Heizung im Schlafzimmer Ihres Mieters fällt im Februar aus. Deswegen darf Ihnen Ihr Mieter 20 % von der Miete abziehen (LG Hannover, WM 1986, S. 130).
Die Heizung im Schlafzimmer Ihres Mieters fällt im Februar aus. Deswegen darf Ihnen Ihr Mieter 20 % von der Miete abziehen (LG Hannover, WM 1986, S. 130).