Heizung/Gaststätte
Nicht mal 20 °C warm wurde es im Januar und im Februar in einem Café eines Berliner Mieters. Der Mieter minderte deswegen um 35 % seine Miete. Zu Recht, wie das Kammergericht Berlin entschied (KG Berlin, Urteil v. 11.3.2002 - 8 U 9211/00, GE 2002, S. 730). Der Mieter eines Cafés oder einer Bierbar darf erwarten, dass seine Räume mindestens 20 °C warm werden.
Auch wenn der Mieter die Tür offen lässt, damit ein potenzieller Kunde schon von der Mall aus das Café betreten kann. Dieser Anziehungseffekt wäre zerstört, wenn der Zugang durch eine Tür oder sogar einen Kältevorhang versperrt wäre, nur damit es im Café warm bleibt.
