Genehmigung/fehlende
Sie haben Ihre Wohnung zu Gewerbezwecken vermietet. Dafür haben Sie keine baubehördliche Genehmigung. Kann Ihr Mieter die Wohnung dennoch vertragsgemäß nutzen, darf er deswegen nicht die Miete mindern (LG Berlin, GE 1994, S. 459).
