Gasversorgung/unterbrochene
Weil die Gasversorgung unterbrochen ist, funktionieren Heizung, Herd und Warmwasser beim Mieter nicht. Passiert das während der Heizperiode, darf Ihr Mieter die Miete um 100 % mindern (LG Berlin, WM 1993, S. 185).
Weil die Gasversorgung unterbrochen ist, funktionieren Heizung, Herd und Warmwasser beim Mieter nicht. Passiert das während der Heizperiode, darf Ihr Mieter die Miete um 100 % mindern (LG Berlin, WM 1993, S. 185).