Garagentor/quietschendes
Übersteigt das quietschende Garagentor den erlaubten Lärmpegel von 30 dB(A), darf Ihr Mieter bis zu 20 % die Miete mindern, wenn es sich dabei um eine technisch vermeidbare, schallschutzwidrige Lärmbelästigung handelt (AG Mainz, WM 2003, S. 87).
