Fußboden/Erdgeschosswohnung
In der Erdgeschosswohnung ist der Fußboden immer kalt, weil die Kellerdecke unzureichend isoliert ist. Bekommt Ihr Mieter deswegen kalte Füße, darf er Ihnen die Miete um 30 % mindern (LG Münster, WM 1963, S. 186).
In der Erdgeschosswohnung ist der Fußboden immer kalt, weil die Kellerdecke unzureichend isoliert ist. Bekommt Ihr Mieter deswegen kalte Füße, darf er Ihnen die Miete um 30 % mindern (LG Münster, WM 1963, S. 186).