Feuchtigkeit/Wohnung
Wegen der feuchten Wände und Decken ist Ihre Wohnung schlichtweg unbewohnbar. Zudem wird der Flur und der Hof ständig von Ratten heimgesucht. Beides berechtigt Ihren Mieter, seine Mietzahlungen komplett einzustellen (AG Potsdam, Urteil vom 15.6.1995 - 26 C 533/93, WM 1995, S. 534).
Sind die Wände so nass, dass die Wohnung unbewohnbar ist, muss Ihnen Ihr Mieter keinen Cent bezahlen. Stinkt die Wohnung zudem, sind Ihre Chancen auf Miete gleich null (LG Berlin, GE 1989, S. 149).
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