Feuchtigkeit/Neubau
Die Wohnung im Neubau ist feucht. Es bildet sich bereits Schimmel. Deswegen kann Ihr Mieter um bis zu 20 % seine Miete mindern (AG Bad Schwartau, Urteil vom 3.11.1987 - 3 C 1176/86, WM 1988, S. 55).
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