Fernsehempfang/weniger Programme
Fällt die Hausantenne nach Abschluss des Mietvertrags aus und ersetzen Sie sie lediglich durch eine Zimmerantenne, mit der nur noch vier Programme empfangen werden können, darf Ihr Mieter um 2 % mindern (AG Schwäbisch Gmünd, Urteil vom 7.9.2004 - 2 C 822/04, NZM 2005, S. 105).
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