Fenster/beschlagene Scheiben
Bei einem Fenster sind die Isolierglasscheiben nicht durchsichtig, sondern beschlagen. Der Mieter ist berechtigt, die Miete um 5 % zu mindern (AG Kassel, WM 1993, S. 607).
Bei einem Fenster sind die Isolierglasscheiben nicht durchsichtig, sondern beschlagen. Der Mieter ist berechtigt, die Miete um 5 % zu mindern (AG Kassel, WM 1993, S. 607).