Elektromagnetische Wellen
Bei Ihrem Mieter verschwimmen die Computer-Bildschirme, weil eine Oberleitung der Bahn für die Straßenbahn geändert wurde. Sofern die Grenzwerte der Bundes-Immissions-Schutzverordnung eingehalten wurden, stellt dies keinen Mangel der Mietsache dar. Ihr Mieter darf Ihnen also deswegen nichts von der Miete abziehen (LG Frankfurt, Urteil v. 21.8.1997 - 3/10 O 54/97, NZM 1998, S. 371).
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