Einbruch/Gewerberäume
Wird in die Räume Ihres gewerblichen Mieters vermehrt eingebrochen, darf er die Miete nicht mindern, wenn die Mieträume zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses den damals gültigen Sicherheitsstandards entsprach (OLG Düsseldorf, GE 2002, S. 1058).
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