Bauschutt
Zieht einer Ihrer Mieter ein, während noch Bauarbeiten am neu erstellten Haus notwendig sind, muss er mit kleineren Beeinträchtigungen leben. So auch, wenn Sie im Wohnumfeld noch Bauschutt lagern oder das Abschließen der Wohnung nicht möglich ist, weil die Trennung zum Hausflur nicht eingebaut ist (AG Potsdam, Urteil v. 9.3.1995 - 26 C 406/94, WM 1996, S. 760).
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