Baulärm/Nachbargrundstück
Fühlt sich Ihr Mieter durch den Baulärm des Nachbarn gestört, darf er Ihnen die Miete mindern. Das hat ein Gericht erst vor kurzem wieder so entschieden. 12 % sprach es dem Mieter wegen des Baulärms, den der Nachbar verursachte, zu (AG Saarburg, Urteil v. 9.12.1998 - 5 C 498/98, WM 1999, S. 64).
Und damit ist noch nicht das obere Ende der Fahnenstange erreicht: In Berlin musste ein Vermieter sogar eine Mietminderung von 20 % hinnehmen, weil sein Nachbar 2 Häuser abriss. Wegen des Lärms und des Staubs, den der Mieter ertragen musste (AG Berlin-Schöneberg, Urteil v. 13.11.1996 - 12 C 374/96, GE 1996, S. 1499).
