Balkonfliesen
Ein Mieter beschwerte sich, dass die Keramikfliesen auf seinem Balkon durch Regen und Eis ziemlich beschädigt waren. Der Vermieter ersetzte die vorhandenen Bodenfliesen in Klinker-Optik gegen Betonplatten.
Der Mieter klagte schönere Fliesen ein - erfolglos! Der Mieter muss sich mit den neuen Betonplatten zufrieden geben. Er darf deswegen nicht etwa die Miete mindern. Im Außenbereich darf der Mieter nicht so pingelig sein wie in seiner Wohnung. Schließlich wird er weniger genutzt und ist zudem der Witterung ausgesetzt (AG Charlottenburg, Urteil v. 21.11.2003 - 208 C 589/03, GE 2004, S. 303).
