Balkon/Anbau
Bauen Sie nachträglich Balkone an Ihrem Mietshaus an, kann das Ihren Erdgeschossmieter auf den Plan rufen. Ein Hamburger Erdgeschossmieter kürzte seinem Mieter um 2,5 % die Miete, weil er eine Wohnung samt Garten ohne die 4 Stahlträger für den neuen Balkon gemietet hatte. Zu Recht, wie das Amtsgericht Hamburg urteilte (AG Hamburg, Urteil v. 1.9.1999 - 319 C 349/99, NZM 2000, S. 335).