Badewanne
Die Badewanne in der Mietwohnung ist unbenutzbar. Der Mieter darf Ihnen deswegen die Miete um 20 % mindern (AG Goslar, WM 1974, S. 53).
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Die Badewanne in der Mietwohnung ist unbenutzbar. Der Mieter darf Ihnen deswegen die Miete um 20 % mindern (AG Goslar, WM 1974, S. 53).
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