Antenne
Die Gemeinschaftsantenne ist veraltet. So lange sie allerdings noch funktioniert hat Ihr Mieter keinen Anspruch darauf, dass Sie eine neue montieren. Deswegen die Miete mindern? Darf er nicht (AG Köln, WM 1980, S. 125).
Ist der Anschluss an die Gemeinschaftsantennenanlage defekt, kann Ihnen das eine Mieteinbuße von 2 % einbringen (LG Berlin, Urteil v. 16.2.1999 - 64 S 356/98, GE 2000, S. 345).
