Abstellkammer
Die Abstellkammer ist zu warm. Deswegen kann Ihr Mieter nur bestimmte Lebensmittel darin lagern. Dies ist allerdings kein Mietminderungsgrund (LG Berlin, GE 1981, S. 673).
Die Abstellkammer ist zu warm. Deswegen kann Ihr Mieter nur bestimmte Lebensmittel darin lagern. Dies ist allerdings kein Mietminderungsgrund (LG Berlin, GE 1981, S. 673).