Mietminderung
Verwandte Begriffe
Das Recht zur Mietminderung beruht auf dem Prinzip, dass der Vermieter dem Mieter für seine Leistung (Mietzahlung) eine entsprechende Gegenleistung (Mietgebrauch) schuldet. Der Mieter muss die volle Miete also nur dann zahlen, wenn der Vermieter auch seine Gegenleistung erbringt – also die Wohnung in dem vereinbarten, ordnungsgemäßen Zustand anbietet. Solange der Vermieter dies nicht kann, hat der Mieter ein Mietminderungsrecht. Das ist unabhängig davon, ob der Vermieter den Mangel verschuldet hat. Es besteht also selbst dann, wenn die Ursache des Mangels völlig außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegt oder von ihm nicht beseitigt werden kann.



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