Ein Mieter darf seine Wohnung so gestalten, wie er möchte. Lediglich bei größeren Umbaumaßnahmen oder Veränderungen, die nicht mehr leicht rückgängig zu machen sind, muss er den Vermieter um Erlaubnis bitten. Beim Auszug kann der Vermieter in den meisten Fällen darauf bestehen, dass der Mieter den ursprünglichen Zustand der Wohnung wieder herstellt.