Donnerstag, 08.12.2011

Martina Westner

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Martina Westner, Rechtsanwältin, ist seit über 15 Jahren als Beraterin beim Haus- und Grundbesitzerverein München mit dem Schwerpunkt Mietrecht tätig.
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Wenn Mieter und Vermieter sich streiten, endet die Auseinandersetzung nicht selten vor Gericht. So kann zum Beispiel der Vermieter seinen Mieter verklagen, wenn dieser seine Wohnung beschädigt hat. Je nach Höhe des Streitwerts ist dann entweder das Amtsgericht oder das Landesgericht für den Mietstreit zuständig.

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Die Auseinandersetzungen zwischen den Vertragspartnern rund um das Thema Mietminderung können sehr vielfältig sein. Über das Bestehen des Minderungsrechts lässt sich genauso streiten wie über Quote und Dauer der Minderung oder Betretungsrecht und Reparaturmaßnahmen des Vermieters.

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Belästigungen durch Lärm lösen oft Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien oder auch mit Dritten aus. Lärmbelästigungen können einen Mangel der Mietsache begründen und den Mieter zur Ausübung einer Minderung berechtigen - vorausgesetzt die Beeinträchtigung ist erheblich.

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Wenn der Mieter sich durch Baustellenlärm auf dem Nachbargrundstück gestört fühlt oder die Heizung in der Wohnung nicht mehr funktioniert, kann er unter Umständen seinen Mietzins mindern. Abhängig ist das von den vertraglichen Vereinbarungen über das Mietverhältnis.

Foto: Sabine Seeberg
Wenn einem Vermieter, Verwalter oder dem Vertreter des Vermieters von der Mietpartei ein Mangel angezeigt wurde, ist dies eine ernstzunehmende Sache. Der Vermieter sollte schnell reagieren. Allerdings ist er nicht in jedem Fall verpflichtet, die Reparaturen zu bezahlen.