Ist das Wunschobjekt gefunden, muss sich der künftige Eigentümer mit den Formalitäten des Kaufs beschäftigen. Die Übertragung des Wohnungseigentums setzt, wie die Übertragung eines Grundstücks, den Abschluss eines Kaufvertrags und die Eintragung des Käufers als Eigentümer im Grundbuch voraus.