Maklercourtage
Die Maklercourtage wird fällig, wenn ein Immobilienkäufer oder Immobilienverkäufer oder ein Vermieter erfolgreich einen Makler für die Vermittlung eines Interessenten eingesetzt hat. Ist der Verkauf vollzogen, verlangt auch der Makler sein Geld. Die Courtage kann entweder komplett vom Käufer, zum Teil vom Käufer oder komplett vom Verkäufer getragen werden – darüber entscheidet auch die Marktsituation.
