Klimaanlage
Zur heißen Jahreszeit wünschen sich viele Mieter eine Klimaanlage, doch Klimaanlagen gehören nicht zur Standardausstattung einer vermieteten Wohnung. Verfügt die Mietwohnung allerdings über eine Klimaanlage, kann der Vermieter die Wartung und Reinigung des Gerätes über die Betriebskosten auf den Mieter umlegen.



