Kleinreparaturen
Ein tropfender Wasserhahn, ein gerissener Rollladengurt oder ein klemmendes Fenster: Das gehört zu den Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten, zu denen der Vermieter verpflichtet ist. Die Kosten kann er vom Mieter zurückverlangen, wenn er eine entsprechende Kleinreparaturenklausel im Mietvertrag hat. Dabei kommt es darauf an, was repariert wird, sowie die Reparaturkosten pro Einzelfall und insgesamt im Jahr.








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