Kleinreparaturen

Ein tropfender Wasserhahn, ein gerissener Rollladengurt oder ein klemmendes Fenster: Das gehört zu den Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten, zu denen der Vermieter verpflichtet ist. Die Kosten kann er vom Mieter zurückverlangen, wenn er eine entsprechende Kleinreparaturenklausel im Mietvertrag hat. Dabei kommt es darauf an, was repariert wird, sowie die Reparaturkosten pro Einzelfall und insgesamt im Jahr.
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Eine Kleinreparatur-Klausel ist ein Muss für jeden Mietvertrag! Wegen der muss Ihnen Ihr Mieter – je nach Klausel – bis zu 100 EUR pro Reparatur erstatten. Jedenfalls dann, wenn die Reparatur nicht mehr kostet, als die vereinbarten 100 EUR, denn sonst zählt sie nicht mehr als Klein-, sondern als „Großreparatur“. Wie die Gerichte rechnen, wenn der Handwerker gleich mehrere „Kleinreparaturen“ in einem Aufwasch erledigt, zeigt dieses Urteil.

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Das Wohnungsrecht hat gewisse Ähnlichkeiten mit dem Nießbrauch. Es sichert allerdings nicht primär die Erträge einer Immobilie, sondern nur das Recht, ein Gebäude oder bestimmte unselbstständige Teile davon zu bewohnen.

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Kleinreparaturen sind lästig. Noch dazu kann dafür beim Vermieter am Jahresende ein ganz schönes Sümmchen zusammenkommen. Schlaue Vermieter sind deshalb dazu übergegangen, die Kosten für Kleinreparaturen auf ihre Mieter abzuwälzen.

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"Puh ist das anstrengend!" Wer im 3. Stock wohnt und auch schon die eine oder andere Wasserkiste nach oben tragen musste, weiß wovon hier die Rede ist. Zugegeben: In solchen Situationen ist man dankbar, wenn es einen Aufzug gibt. Doch davon wollen viele Mieter später dann nichts mehr wissen, wenn sie auf ihre Betriebskostenabrechnung schauen. Wer am Ende zahlen muss, erfahren Sie hier.

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News: Hausbesitzer können Handwerkerkosten bis zu 1.200 Euro seit Anfang 2009 von den Steuern absetzten. Allerdings nur, wenn es sich dabei um eine Reparatur und keine Neuerstellung am Wohneigentum handelt.

Kleinreparaturen sind kein Fall für die Betriebskosten-Abrechnung, sondern für ...

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Vermieter unterliegen der Instandhaltungspflicht. Welche Aufgaben dabei alle anfallen und wer die Kosten dafür trägt, verrät das meineimmobilie.de-Dossier rund um die Instandhaltung.

Reparaturkosten sind grundsätzlich nicht umlegbar. Es sei denn, es handelt sich um ...

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Beschwert sich Ihr Mieter darüber, dass die Heizung nicht funktioniert oder das Türschloss an der Hauseingangstür klemmt, sollten Sie das nicht auf die leichte Schulter nehmen: Solange der Mangel besteht, kann Ihr Mieter nämlich die Miete mindern. Rufen Sie jetzt keinen Handwerker, darf das Ihr Mieter für Sie tun. Damit er später nicht auf den Kosten sitzen bleibt, kann er von Ihnen einen Vorschuss verlangen. So wie ein Dresdner Vermieter, der seinem Mieter plötzlich 47.500 Euro überweisen sollte. Wie Sie hier die Kosten-Notbremse ziehen, zeigt dieses Urteil.
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Immobilienbesitzer, die ihr Objekt vermieten, haben die Möglichkeit, ihre Steuerschuld zu mindern. Zwar müssen sie die Miet- und Pachteinnahmen versteuern, auf der anderen Seite können sie jedoch Werbungskosten wie etwa Abschreibungen absetzen.

Wenn Sie wissen wollen, ob es sich bei der vor Ihnen liegenden Rechnung um Betriebskosten handelt, orientieren Sie sich an der ...

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Wer eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus oder einer Wohnanlage besitzt, hat meistens einen Verwalter, der sich um die finanziellen Dinge kümmert - wie zum Beispiel die Jahresabrechnung.

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Ganz egal, ob eine Immobilie vom Eigentümer selbst genutzt wird oder als Kapitalanlage dient: Die Wirtschaftlichkeit steht bei der Wertermittlung immer im Vordergrund. Sie kann anhand von mehreren Faktoren gemessen werden.

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Topstory: Ein Hausmeister erledigt verschiedene Aufgaben rund um ein Gebäude. Bei der Abrechnung seiner Leistungen kommt es genau darauf an, wer von seinem Service profitiert hat: Mieter oder Vermieter. Dementsprechend werden die Betriebskosten abgerechnet.

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Wer für seinen Beruf viel zu Hause arbeitet, kann sich ein Arbeitszimmer in den eigenen Wänden einrichten und dafür Steuern sparen. Auch Renovierungskosten für das Arbeitszimmer sind absetzbar.

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Vermieter müssen ihrem Mieter Einblick in Abrechnungsbelege, Verträge und Rechnungen gewähren. Das gilt für alle Kosten, die auf den Mieter umgelegt werden. Wenn der Mieter von seinem Belegeinsichtsrecht Gebrauch macht, muss der Vermieter beispielsweise alle Posten der Betriebskostenabrechnung nachweisen können.

Unter Sonstige Betriebskosten verstehen manche Vermieter, dass sie darunter alle ...