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Traummieter gesucht
Wahrheiten aus dem Vermieter-Alltag, skurrile Urteile und alles, was das Zusammenleben zwischen Mieter und Vermieter so spannend macht.
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Checkliste: Den Bodenwert einer Immobilie ermitteln Der Bodenwert eines Grundstücks ist zentraler Bestandteil aller Wertermittlungsverfahren. Er muss deshalb genau berechnet werden. Auch beim Grundstückskauf spielt er eine wichtige Rolle.Alle Abweichungen des Grundstücks von den Vorgaben des Vergleichsgrundstücks oder des Bodenrichtwertes müssen dabei berücksichtigt werden. Eventuell zusätzlich anfallende Kosten, etwa für die Erschließung der Fläche, mindern den Bodenwert. Verschiedene Faktoren spielen bei der Bodenwert-Ermittlung eine wichtige Rolle: GrundstücksdatenZunächst werden die Daten des Grundstücks ermittelt. Die Quadratmeterzahl und die Angaben zur zulässigen Geschossflächenzahl sowie die Anzahl der Vollgeschosse stehen im amtlichen Lageplan. ErschließungszustandDie Erschließungskostenbeteiligung muss an die Gemeinde abgeführt worden sein. Zwischen der Erstellung und der Bezahlung können Jahre liegen. Sollten die Erschließungskosten noch anfallen, muss recherchiert werden, wie hoch diese ausfallen. StandarddatenBeim Gutachterausschuss sollte eine Bodenrichtkarte und eine Bodenpreisindextabelle angefordert werden. UmrechnungskoeffizientenIm Marktbericht des Gutachterausschusses sind die Umrechnungskoeffizienten für die Geschossflächenzahl-Umrechung angegeben. So kann überprüft werden, ob die Standardangabe der Bodenrichtkarte mit den Gegebenheiten des zu bewertenden Grundstücks übereinstimmt. Der Wert kann gegebenenfalls mit dem angegebenen Korrekturfaktor umgerechnet werden. KorrekturfaktorenFür alle Abweichungen des Grundstücks müssen nun die konkreten Korrekturfaktoren etwa für abweichende Wertermittlungsstichtage oder für eine unterschiedliche Geschossflächenzahl berechnet werden. Bodenwert errechnenDer Bodenrichtwert muss mit der Quadratmeterzahl des Grundstücks multipliziert werden. Dann wird das Ergebnis mit jedem Einzelnen der Korrekturfaktoren multipliziert. Gegebenenfalls müssen die noch zu zahlenden Erschließungskosten abgezogen werden. meineimmobilie.de-Tipp: ![]() |
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