Freitag, 26.06.2009 | Autor: Heidi Schnurr

Juristendeutsch

1) Sie sitzen beim Haus- und Grundstückseigentümerverein. Der Jurist dort schaut gerade Ihre Schönheitsreparaturen-Klausel durch. Er erzählt Ihnen etwas vom "Summierungseffekt". Das heißt so viel wie

Das kann in der Summe teuer für Sie werden!
Er meint damit, dass er Ihre Ansprüche mit denen des Mieters abwägt und gerade rechnet, wer in Summe betrachtet noch einen Anspruch gegen den anderen hat.
Mehrere, selbst an unterschiedlichen Stellen stehende, im Einzelnen wirksame Regelungen in Ihrem Vertrag werden zusammen betrachtet. Diese "Gesamtschau" kann ergeben, dass Sie Ihren Mieter in der Summe unangemessen benachteiligen.

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