Google Street View: Widerspruch möglich

Wer als Hauseigentümer oder Vermieter nicht möchte, dass Bilder der eigenen Immobilie bei Google Street View betrachtet werden können, sollte unbedingt Widerspruch bei Google einlegen. Das rät die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland in einer Pressemitteilung zur geplanten Einführung von Street View in Deutschland. "Immobilieneigentümer haben ein Recht darauf, dass Bilder ihrer Häuser geschwärzt werden, so dass diese nicht bei Google Street View erscheinen. Die Google-Kamera hat die Bilder nämlich in einer Höhe geschossen, die deutlich über der Augenhöhe eines Normalbürgers liegt. Hecken und Zäune, die bewusst als Sichtschutz dienen sollten, wurden so umgangen", kritisiert Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann.
Widerspruch möglich
In einer Pressemitteilung hatte Google bekannt gegeben, dass Street View bis Ende des Jahres in Deutschland eingeführt werden soll. Zunächst werden demnach die 20 größten Städte des Landes abrufbar sein. "Durch die innovativen Straßenansichten mit einem Radius von 360 Grad können Nutzer ihre Stadt virtuell erkunden, Wegbeschreibungen abrufen oder den Dienst für die Wohnungssuche nutzen", wirbt Google für seine neue Internetanwendung Street View. Dem Unternehmen scheint jedoch bewusst zu sein, dass nicht alle Hauseigentümer von den Bildern ihres Eigentums im Netz begeistert sind. So könnten Mieter und Eigentümer bei Google den Antrag stellen, dass ihr Haus vor der Online-Veröffentlichung der Bilder unkenntlich gemacht wird - online oder schriftlich per Post.
Service für potenzielle Mieter
Haus & Grund weist darauf hin, dass es auch Vermieter gibt, die es gutheißen, dass ihre Immobilie bei diesem Internetdienst zu sehen ist. So könnten sich beispielsweise potenzielle Mieter ein besseres Bild von einem Gebäude und seiner Umgebung machen.
