Mittwoch, 14.09.2011 | Autor: joestr, Foto: Pixelio.de/ Thomas-Max-Müller

Gegen Klagen und Schaden

Foto: Pixelio.de/ Thomas-Max-Müller

Die Haftpflichtversicherung ist generell eine wichtige Versicherung. Vermieter sichern Schaden, der durchs eigene Haus entsteht, mit der Grundbesitzerhaftpflicht ab.

Topstory: Kommt durch die Immobilie jemand zu Schaden, dann haftet der Eigentümer - und das kann richtig teuer werden. Dagegen schützt die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Fliegt ein Dachziegel herunter und zerstört ein Auto oder fällt ein Passant bei Schnee und Eis auf dem Bürgersteig, dann entsteht ein Schaden. Vom kleinen Sachschaden bis hin zu hohen Schmerzensgeldforderungen besteht so ein finanzielles Risiko für den Hauseigentümer. Und da sorgt die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für finanzielle Absicherung.

"Es sollte eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden gewählt werden", rät Thorsten Rudnik, Vorstand des Bundes der Versicherten, generell. Auch sollten Baumaßnahmen mit mindestens 30.000 Euro gleich in den Vertrag eingeschlossen werden.

Passiver Rechtsschutz durch die Haftpflichtversicherung

Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zahlt nicht nur entstandenen Schaden bis zur vereinbarten Deckungssumme. Sie überprüft darüber hinaus auch die Berechtigung gegnerischer Ansprüche, "passiver Rechtsschutz" nennt das der Experte. Die Kosten der Police hängt dabei von der Anzahl der Wohnungen, der Wohnfläche und der Brutto-Jahresmiete ab. Bei unbebauten Grundstücken wird die Größe zugrunde gelegt.

Privathaftpflichtversicherung für private Eigentümer

Der Versicherungsexperte Rudnik warnt aber auch vor unnötigen Doppelversicherungen: "Überflüssig ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Eigentümer eines ausschließlich selbstbewohnten Einfamilienhauses", sagt er. "Denn meist besteht ausreichender Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung." Bei manchen Gesellschaften ist zudem auch eine vermietete Einliegerwohnung oder ein unbebautes Grundstück bis zu einer bestimmten Größe gleich in die private Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Wichtig hier: Die Vertragskonditionen müssen kontrolliert werden.

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Jörg Stroisch arbeitet als selbstständiger und freier Journalist. Seine Themenschwerpunkte sind informative Ratgeberartikel rund um die privaten Finanzen, insbesondere über die Themengebiete Immobilien, Vorsorge ...
Jörg Stroisch

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Laut Wohnungseigentumsgesetz sind Sie als Eigentümer verpflichtet, eine Versicherung für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abzuschließen. Dies übernimmt stellvertretend für Sie die Wohneigentumsgemeinschaft bzw. der Verwalter, sofern er entsprechend beauftragt wurde. Die Versicherung bietet unter anderem Versicherungsschutz bei verletzter Verkehrssicherungspflicht.