Gegen Klagen und Schaden
Die Haftpflichtversicherung ist generell eine wichtige Versicherung. Vermieter sichern Schaden, der durchs eigene Haus entsteht, mit der Grundbesitzerhaftpflicht ab.
Fliegt ein Dachziegel herunter und zerstört ein Auto oder fällt ein Passant bei Schnee und Eis auf dem Bürgersteig, dann entsteht ein Schaden. Vom kleinen Sachschaden bis hin zu hohen Schmerzensgeldforderungen besteht so ein finanzielles Risiko für den Hauseigentümer. Und da sorgt die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für finanzielle Absicherung.
"Es sollte eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden gewählt werden", rät Thorsten Rudnik, Vorstand des Bundes der Versicherten, generell. Auch sollten Baumaßnahmen mit mindestens 30.000 Euro gleich in den Vertrag eingeschlossen werden.
Passiver Rechtsschutz durch die Haftpflichtversicherung
Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zahlt nicht nur entstandenen Schaden bis zur vereinbarten Deckungssumme. Sie überprüft darüber hinaus auch die Berechtigung gegnerischer Ansprüche, "passiver Rechtsschutz" nennt das der Experte. Die Kosten der Police hängt dabei von der Anzahl der Wohnungen, der Wohnfläche und der Brutto-Jahresmiete ab. Bei unbebauten Grundstücken wird die Größe zugrunde gelegt.
Privathaftpflichtversicherung für private Eigentümer
Der Versicherungsexperte Rudnik warnt aber auch vor unnötigen Doppelversicherungen: "Überflüssig ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Eigentümer eines ausschließlich selbstbewohnten Einfamilienhauses", sagt er. "Denn meist besteht ausreichender Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung." Bei manchen Gesellschaften ist zudem auch eine vermietete Einliegerwohnung oder ein unbebautes Grundstück bis zu einer bestimmten Größe gleich in die private Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Wichtig hier: Die Vertragskonditionen müssen kontrolliert werden.
meineimmobilie-Tipp
Laut Wohnungseigentumsgesetz sind Sie als Eigentümer verpflichtet, eine Versicherung für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abzuschließen. Dies übernimmt stellvertretend für Sie die Wohneigentumsgemeinschaft bzw. der Verwalter, sofern er entsprechend beauftragt wurde. Die Versicherung bietet unter anderem Versicherungsschutz bei verletzter Verkehrssicherungspflicht.

