Kosten für die Eigentumswohnung

Für die Vermittlung von Immobilien nehmen Makler im Bundesdurchschnitt drei bis fünf Prozent des Kaufpreises. Die Höhe der Maklercourtage kann sich oft individuell verhandeln lassen. Der Käufer sollte dabei die Marktsituation nutzen.
Gutacherkosten, Schätzgebühr
Auch Gutachterkosten oder Schätzgebühren muss der Käufer selbst tragen, beispielsweise wenn seine Bank den Beleihungswert der Immobilie prüft.
Notarkosten
Der Kauf einer Immobilie ist ohne Beteiligung eines Notars unmöglich. Er beurkundet den Kaufvertrag und die Auflassung, die Grundschulden sowie mögliche Abtretungen an Kreditinstitute und sorgt für die Eintragungen im Grundbuch. Das Honorar des Notars beträgt in der Regel ein Prozent des Kaufpreises. Grundlage der Abrechnung ist die Kostenordnung für Notare.
Grundbuchamt
Für Löschungen, Eintragungen und Besitzumschreibungen fordert das Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts Gebühren von rund 0,3 Prozent des Immobilienwerts. Jeder Neubau muss nach Fertigstellung für eine Eintragung in amtlichen Flurkarten vermessen werden. Die Gebühren trägt der Käufer.
Und schließlich wir noch die Grunderwerbsteuer fällig. Sie beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises und wird bei Verkauf nicht erstattet.
meineimmobilie-Tipp
Lassen Sie sich nicht zum Abschluss eines Immobilienkaufvertrags drängen. Holen Sie sich Rat und Unterstützung bei Experten. Kaufen Sie insbesondere niemals eine gebrauchte Immobilie ohne sachverständige Unterstützung, beispielsweise bei Verbraucherschutzvereinen.

